Amateurfunk an der Lübecker Bucht

Amateurfunk im Ausland

Ein Beitrag von Steffen, DJ1SG

Darf ich mit meiner Amateurfunkgenehmigung (Lizenz) auch
im Ausland funken? Die Antwort lautet: Grundsätzlich Ja!

Für Inhaber der Amateurfunkgenehmigungen der
Klassen E & A,
ist es gestattet in Ländern die die CEPT
implementiert haben, ohne weitere Genehmigung
vorübergehend Funkbetrieb zu machen.

Eines vorab: In den meisten EU Ländern ist dies der Fall!
Die Dauer des Funkbetriebs ist – ohne weitere Genehmigung –
für max. 3 Monate vorgesehen. Was für einen „normalen“
Urlaub völlig ausreichen sollte.

Vor Reiseantritt ist also zunächst zu klären, ob das jeweilige
Zielland die CEPT anwendet. Ist dies der Fall, ist
außerdem noch zu klären ob neben der HAREC auch
die Novice Klasse (ECC) in die nationale Gesetzgebung
implementiert wurde.

Ist dies ebenfalls geschehen, müssen wir nun prüfen auf
welchen Bändern (also Frequenzen) wir Funkbetrieb dort
machen dürfen und welche maximale Sendeleitung
es dabei einzuhalten gilt.

Außerdem müssen wir herausfinden welchen Präfix,
also Landeskenner, wir vor oder hinter unserem
Rufzeichen setzen müssen.

Aufschluss darüber gibt uns die
Tagesaktuelle DARC CEPT-Länderliste (PDF)


Hier ein Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung

Wir machen immer wieder mal Urlaub in den Niederlanden.

Ich war mit meiner Funkausrüstung bereits 3x in dem Land.
2x mit DO-Call, also Novice Lizenz und das 3.mal mit
DJ-Call, also HAREC in NL bzw. PA.

In den Niederlanden gibt es aktuell 2 Lizenzklassen.
Einmal die F (für Full) und die N (für Novice).

Die Präfixe PA-PH sind bis auf PD der Full-Licence zugeordnet.
PD ist der Präfix für die Novice-Licence.
Das Äquivalent zu unserer Klasse-E.

Der PI Präfix ist reserviert für Relais, Klubstationen –
also allen nicht persönlichen Calls.

Für Funkamateure die sich als Gast für max. 3 Monate
in den Niederlanden aufhalten gelten also folgende Präfixe:
PD/DO1XXX und PA/DL1XXX.

Der tagesaktuellen CEPT Liste vom DARC können wir
entnehmen, dass in den Niederlanden andere Kurzwellenbänder
für die Novice-Licence bestimmt sind.
Und daran müssen wir uns halten!

Es sind die Bänder: 40m, 20m und 10m.

Auch für die HAREC, also full-licence, ist die max. Sendeleistung
auf 400W begrenzt. Anders als in Deutschland von bis zu 750W.

Außerdem sind im Ausland die Ablagefrequenzen bzw. Eingabefrequenzen
von Relaisstationen anders einzustellen. In den Niederlanden habe
ich festgestellt, dass dies sogar je nach Provinz unterschiedlich ausfällt.

Zusätzlich empfehlen wir die Seite des Auslandsreferates des
DARC ausführlich durch zu lesen.

https://www.darc.de/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/

Was im Einzelfall noch geklärt werden sollte ist, ob die jeweilig für den
Funkbetrieb vorgesehen Funkgeräte in dem Zielland erlaubt sind.

Das dürfte in der Regel der Fall sein. Jedoch gibt es bsp. in der Schweiz
seitens der Behörden strengere Vorgaben für manche Hersteller.

Wir können und dürfen hier allerdings rechtlich nicht beraten,
sondern verweisen auf die dazu entsprechende Quelle beim DARC.

Ist alles gecheckt und gut vorbereitet?
Dann kann es ja losgehen! Funken im Ausland macht sehr viel
Spaß und bringt immer wieder eine neue
Perspektive in unser Hobby!

Amateurfunk im Ausland