NEU! Einsteigerklasse N
Am 24. Juni 2024 trat eine Neufassung der
Amateurfunkverordnung in Kraft.
Diese beinhaltet, zusätzlich zu den Klassen E und A,
auch die Einführung der neuen Einsteigerklasse N,
mit erleichterten Prüfungsbedingungen.
Für einen einfachen und schnellen Einstieg in den Amateurfunk.
Erlaubt ist damit der Funkbetrieb auf den Bändern 10m, 2m und 70cm.
Die Vorteile der neuen Amateurfunk-Klasse N
- Wenn du dir vielleicht noch nicht einer der größeren Lizenzklassen
im Amateurfunk zugetraut hast, ist die N-Klasse auf jeden Fall deine Chance!
- Die Prüfungsteile bauen aufeinander auf, so dass du deine Lizenz
– mit den noch fehlenden Teilen – jederzeit aufstocken kannst.
- Familienmitglieder lassen sich oft mit einer kleinen Einsteiger-Lizenz – und
damit geringeren Hürden – für den Amateurfunk begeistern.
Mit Frau, Mann, Sohn oder Tochter zusammen POTA aktivieren?
Du weißt was wir meinen…
Die neue Online-Lernplattform 50ohm.de
Eine Kombination aus Lernvideo, Onlinekurs 50Ohm.de & Lern-App
…wird Dich schnell zum Erfolg und damit zur neuen
Amateurfunk Klasse N bringen.
Gepaart mit etwas Fleiß, Interesse und den Willen zum Eigenstudium,
bieten wir Dir aktive Hilfestellung in unserem Ortsverband an.
Sei es bei aufkommenden Fragen oder auch der Ausbildungsbetrieb.
Gleichlaufend veranstalten wir praktische Workshops,
die die vermittelten Inhalte greifbarer gestalten.
Ausbildungsbetrieb im Amateurfunk
Seit den Neuerungen in der Amateurfunkverordnung im Juni 2024,
ist es möglich in Anwesenheit und unter Anleitung eines
lizensierten Funkamateurs Ausbildungsfunkbetrieb durchzuführen.
Es ist damit möglich, bereits nach kurzer intensiver Vorbereitung schon
zu Beginn der Ausbildung das Mikrofon selbst in die Hand zu nehmen.
Damit sammelst du zusätzlich zur Theorie erste praktische Erfahrungen.
Schreibe uns gern, wir unterstützen dich gerne!
Die Bedeutung des Amateurfunk und dessen Aufgabe
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst zum experimentieren.
Er dient der eigenen Ausbildung, der Völkerverständigung und
unterstützt in Not- & Katastrophenfällen.
Das wichtige dabei aber ist, dass wir auf Augenhöhe mit allen
anderen Funkdiensten sind!
Wir sind kein „chaotischer Haufen“, sondern nutzen
uns zugeteilte Frequenzen für die wir ein ausgewiesenes
Nutzungsrecht haben!
Wie ist der Amateurfunk in Deutschland geregelt?
Wir verfügen über ein eigenes Amateurfunkgesetz
und dürfen Funkgeräte, Antennen und ähnliches
selbst entwickeln, bauen und verändern.
Das bedingt natürlich einer vorherigen fachlichen Prüfung
bei der Bundesnetzagentur. Von dieser bekommen wir
– nach Bestehen – auch unsere persönlichen und weltweit
einzigartigen Rufzeichen zugeteilt.
Durch die fachliche Prüfung werden wir vom Gesetzgeber
als Fachleute angesehen und genießen dadurch
weitreichende Privilegien.